In Erfurt fand die erste Tarifrunde für einen neuen Entgelttarifvertrag für die zirka 30.000 Beschäftigten im Thüringer Gastgewerbe statt. Nach einem langen Verhandlungstag einigten sich NGG und die Tarifkommission des DEHOGA Thüringen.
Zu Beginn der Verhandlungen lagen die Positionen der Tarifvertragsparteien weit auseinander. In einer intensiven und konstruktiven Verhandlung konnte ein guter Tarifabschluss für die nächsten 36 Monate erreicht werden. So steigen alle Entgelte im Geltungsbereich Hotel und Gaststätten ab dem 1. Februar 2019 um 4,0 Prozent, zum 1. Januar 2020 um 3,65 Prozent und zum 1. Januar 2021 um weitere 3,65 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen steigen während der Laufzeit zwischen elf und 19 Prozent in den nächsten 36 Monaten, jeweils zum 1. August des Jahres.
Für den Bereich des Caterings finden die Erhöhungen ebenso Anwendung, es wurden jedoch für die unteren Bewertungsgruppen abweichende Stichtage vereinbart.
„Es war uns wichtig, gerade vor dem massiven Fachkräfte- und Nachwuchsmangel einen Entgeltabschluss hinzubekommen, der für unsere Mitarbeiter attraktiv ist, aber auch von den Unternehmern getragen werden kann“, so Mark A. Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen. „Unsere Mitgliedsunternehmen wollen gern angemessene Vergütungen zahlen, brauchen aber auch Planungssicherheit, deshalb war uns eine Laufzeit von 36 Monaten sehr wichtig“, erklärt Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.
„Ein guter Schritt in die richtige Richtung“, so Uwe Ledwig, Verhandlungsführer und Landesvorsitzender der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG). „Es ist aber noch ein ordentlicher Weg zurückzulegen, um für alle Beschäftigten in der Branche Entgelte zu erreichen, von denen man gut leben und auskömmlich in den Ruhestand gehen kann. Das bleibt unser Ziel, das erreichen wir aber nur mit den Beschäftigten, die dafür einstehen.“
„Wir brauchen insgesamt, und da sind sich die Sozialpartner einig, für unsere Branche eine höhere gesellschaftliche Anerkennung. Wir sind gern Dienstleister und arbeiten immer dann, wenn unsere Gäste diese Leistungen haben wollen, das ist eben am Abend, am Wochenende und an den Feiertagen. Dies hat aber auch seinen Preis, den wir erzielen müssen, um unsere Kosten zu decken, unsere Mitarbeiter entsprechend zu bezahlen sowie auch die Unternehmer und ihre Familien, da wir vorwiegend kleine Familienunternehmen im Thüringer Gastgewerbe haben, ein angemessenes Einkommen zu sichern“, so Ellinger.
Jens Löbel, Geschäftsführer der NGG Thüringen, wünscht sich auch, „dass die Gäste nachvollziehen, dass gute Arbeit zu fairen Tarifverträgen auch eine Akzeptanz beim Bezahlen erfordert“. Er rät den Beschäftigten außerdem, sich ihre Lohnabrechnung im Februar genauer anzusehen. „Tut sich nichts, dann sollte der Arbeitgeber auf den neuen Tarifabschluss hingewiesen werden.“