Branchennews | 08.03.2021

Star Inn Hotels öffnen nicht mehr

Die Rechtsanwälte Holger Blümle und Tobias Hirte von Schultze & Braun Die Rechtsanwälte Holger Blümle (links) und Tobias Hirte von Schultze & Braun sind zum Insolvenzverwalter der Star Inn Hotels Deutschland GmbH (Blümle) beziehungsweise zum Insolvenzverwalter der Star Inn Hotels Bayern GmbH (Hirte) bestellt worden / Fotos: Schultze & Braun

Die sieben Häuser der Hotelkette Star Inn in Bremen, Frankfurt, Heidelberg, Karlsruhe, Stuttgart, Regensburg und Unterschleißheim bleiben auch über das Ende der Corona-Pandemie hinaus geschlossen. Das teilen die beiden Insolvenzverwalter Holger Blümle und Tobias Hirte von Schultze & Braun mit. Es sei aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich gewesen, kurzfristig einen Investor zu finden, der die Hotels unter den derzeitigen Bedingungen fortführen kann.

Die Star Inn-Gruppe hatte für ihre beiden Gesellschaften – Star Inn Hotels Deutschland GmbH und Star Inn Hotels Bayern GmbH – Anfang Dezember Insolvenzanträge gestellt und eine Sanierung in Eigenverwaltung beantragt. Das Amtsgericht Karlsruhe bestellte daraufhin Blümle und Hirte zu vorläufigen Sachwaltern. Am 1. März eröffnete das Amtsgericht das Insolvenzverfahren. Aufgrund der pandemiebedingt nicht kalkulierbaren Zukunftsaussichten wurde die Eigenverwaltung beendet und das Verfahren in ein Regelinsolvenzverfahren überführt.

Die Gruppe hatte sich zuletzt intensiv um den Einstieg eines Investors bemüht, der alle oder einzelne Häuser übernehmen und fortführen kann. Aufgrund der pandemiebedingten Schließungsverfügungen und der unklaren Zukunftsaussichten für die gesamte Branche fand sich jedoch kein Interessent. „Weder Vermieter noch Investoren können die Situation derzeit kalkulieren. Weil auch die beantragten staatlichen Hilfen zunächst nicht flossen und unmittelbar vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt wurden, war es nicht möglich, die Investorensuche über den Februar hinaus fortzusetzen. Der Hotelkette haben nach Wochen der Schließung schlicht die Mittel dafür gefehlt“, berichtet Insolvenzverwalter Hirte.

Als die staatliche Unterstützung, insbesondere die sogenannte Novemberhilfe, beantragt wurde, hätten die Bedingungen noch vorgesehen, dass lediglich Unternehmen in klassischen Insolvenzverfahren, nicht aber in Eigenverwaltungsverfahren von den Hilfen ausgeschlossen seien. „Im Laufe der Zeit hat man aber die Bedingungen stillschweigend angepasst und auf Eigenverwaltungsverfahren ausgedehnt. Das hat letztendlich zur Ablehnung des Antrags geführt. Die langen Wartezeiten, insbesondere auf die Novemberhilfen, und die unsicheren Bedingungen sind für Unternehmen in der Krise nicht kalkulier- und zumutbar. Hierdurch werden auch eigentlich erhaltungsfähige Unternehmen massiv gefährdet“, erklärt Blümle.

In einer Belegschaftsversammlung teilten die beiden Insolvenzverwalter den rund 120 Mitarbeitern das Aus der Hotelgruppe mit. Die Mitarbeiter erhalten ihre Kündigungen und werden unmittelbar freigestellt.

Drei weitere Häuser der Hotelkette, zwei in München und eines in Dresden, waren kurz vor dem Insolvenzantrag an eine andere Gesellschaft verkauft worden. Die Insolvenzverwalter kündigten an, diese Übertragungen im Laufe des Verfahrens genauer untersuchen. „Wir werden prüfen, inwieweit die mit der Übertragung verbundenen Geschäfte rechtens waren oder ob die Gläubiger durch diese Transaktionen benachteiligt wurden“, sagt Hirte.

www.schultze-braun.de

www.starinnhotels.com


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