Nachdem im Frühjahr 2018 Pilotprojekte stattfanden, werden die Kabelnetzbetreiber bis zum Frühjahr 2019 die analoge Verbreitung von TV-Signalen und vielfach auch Radio-Signalen einstellen. Das kann auch Auswirkungen für gastgewerbliche Betriebe haben.
Die Umstellung auf eine rein digitale Verbreitung von TV-Signalen bedeutet nicht nur eine verbesserte Bildqualität, sondern schafft auch Kapazitäten zum weiteren Ausbau der Programmangebote. Sie ist zugleich Grundlage für die Fortentwicklung weiterer digitaler Dienste über den Kabelanschluss. In Bayern, Bremen und Sachsen ist die Einstellung der analogen Programmverbreitung bis Ende 2018 gesetzlich vorgeschrieben. Diese Veränderungen betreffen auch Hotels und Gaststätten, in denen Besuchern TV- und Radio-Programme über TV-Kabel angeboten werden.
Neuer Suchlauf notwendig
Selbst wenn die Kabelanlagen der Hotels und Gaststätten und die TV-Geräte für die Besucher digitaltauglich sind und die Endgeräte bereits digital empfangen, wird sich eine Änderung ergeben: Die großen Kabelnetzbetreiber werden im Rahmen der Umstellung das Kanalraster umbelegen. Damit alle verfügbaren TV-Programme wieder empfangen werden können, ist in aller Regel ein Sendersuchlauf an den einzelnen Geräten erforderlich.
Eigene Hausverteilanlagen und eigene Hauskanäle
Betriebe, die eine eigene Hausverteilanlage betreiben, sollten folgenden Punkt beachten: Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein aktueller Hauskanal durch die neue Kanalbelegung mit einem TV-Programm in Konflikt gerät. Deshalb werden einzelne Kabelnetzbetreiber im Zuge der Umstellung auch neue Frequenzen für Hauskanäle vergeben. Die neue Frequenzbelegung kann beim zuständigen Kabelnetzbetreiber angefordert werden. Die Umschaltungen werden mit ausreichendem Vorlauf schriftlich angekündigt. Auf den analog empfangenen TV-Kanälen werden rund drei Wochen vor der Abschaltung Laufbänder zu sehen sein. Am eigentlichen Stichtag kann es zu einer mehrstündigen Umschaltpause kommen.
Von der Umstellung auf rein digitalen Betrieb ist bei vielen Kabelnetzbeteibern auch das UKW-Radiosignal im Kabel betroffen (in Bayern, Bremen und Sachsen verpflichtend, in den Netzen von Vodafone und PŸUR bundesweit). Für UKW-Radio-empfänger, die am Kabelnetz und nicht über Antenne betrieben werden, kann ein DVB-C-Radio-Receiver vorgeschaltet werden, alternativ ist die Umstellung auf den klassischen Antennenempfang vorzusehen.
Abschalttermine der Kabelnetzbetreiber online abrufbar
Den genauen Umschalt-Termin in den einzelnen Gebieten und Regionen erfahren alle Betroffenen direkt beim Kabelnetzbetreiber oder auf dieser Webseite. Dort gibt es eine Übersicht der aktuellen Termine.