Management & Strategien | 27.04.2020

Heimische Waschmaschine nicht geeignet

Mitarbeiter Gastro Hotel Frühstück Motivbild: www.pexels.com

Für die wieder hochfahrende Wirtschaft hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Arbeitsschutzstandards speziell für die Zeiten des Coronavirus veröffentlicht. Um Infektionsrisiken zu reduzieren, fordert das BMAS die regelmäßige Reinigung von Arbeitsbekleidung.

Um zu verhindern, dass es beim Wiederanlaufen der Wirtschaft zu einem exponentiellen Anstieg der Covid-19-Infektionen kommt, hat das BMAS am 16. April den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Er beinhaltet konkrete Maßnahmen, die den Schutz des Personals am Arbeitsplatz während der Pandemie verbessern sollen. So ist neben einem angemessenen Schutzabstand auch die Verwendung hygienisch einwandfreier Arbeitskleidung vorgeschrieben. Konkret heißt es in dem Dokument: „Besonders strikt ist auf die ausschließlich personenbezogene Benutzung jeglicher Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitsbekleidung zu achten. Die personenbezogene Aufbewahrung von Arbeitsbekleidung und PSA getrennt von der Alltagskleidung ist zu ermöglichen. Es ist sicherzustellen, dass Arbeitsbekleidung regelmäßig gereinigt wird.“ Die Verantwortung liegt dabei klar auf Seiten der Arbeitgeber – selbst dann, wenn Mitarbeitende ihre private Kleidung tragen. Die professionelle Pflege von Kleidung und Berufskleidung gehört damit zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen von Mitarbeitern.

Heimische Waschmaschine kann Keimfreiheit nicht garantieren

Nehmen Angestellte ihre potenziell kontaminierte Berufskleidung zum Waschen mit nach Hause, können zahlreiche Keime in das private Umfeld gebracht werden. Es ist zu befürchten, dass dadurch ein zusätzlicher Infektionsherd in den eigenen vier Wänden geschaffen wird. Eine Untersuchung des Gesundheitsamtes in Frankfurt/Main hatte 2017 gezeigt, dass Berufskleidung, die zu Hause gewaschen wurde, nach dem Waschen eine deutlich höhere Keimbelastung aufweist, als Kleidungsteile, die in professionellen Wäschereien mit nachvollziehbar sicheren Verfahren aufbereitet wurden. Auch eine Studie der Universität Bonn hatte Ende 2019 gezeigt, dass Haushalts-Waschmaschinen keine Keimfreiheit garantieren können, da sie häufig die für die Inaktivierung des Coronavirus notwendige Temperatur von 80 Grad Celsius nur kurze Zeit oder auch gar nicht erreichen. Der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV) empfiehlt daher, sich bei der Pflege der Arbeitskleidung nicht auf die heimische Waschmaschine zu verlassen.

„Arbeitgeber stehen in Zeiten der Corona-Pandemie in einer besonderen Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern und deren Familien“, so DTV-Geschäftsführer Andreas Schumacher. „Diese Verantwortung können Arbeitgeber aber mit gutem Gewissen an professionelle Textildienstleistungsunternehmen weitergeben.“ Die Textildienstleister reduzieren mit modernen Wasch- und Reinigungsverfahren die Zahl der Mikroorganismen und helfen so, die Pandemie einzudämmen. Ausgebildete Textilreiniger und qualifizierte Mitarbeitende orientieren sich dabei an standardisierten Hygieneleitfäden und achten, von der Abholung bis zur Lieferung der sauberen Textilien, auf eine hygienische Behandlung.

www.dtv-deutschland.org


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