Markt & Produkte | 08.04.2020

100 Prozent geförderte Check-ups

Papier Hand Stift Schaubild Chart Motivbild: www.pexels.com

Die aktuellen Entwicklungen verlangen der Mittelstandshotellerie, die mit 85 Prozent das Herzstück des deutschen Hotelgewerbes bildet, vieles ab. Um die aktuell brennenden Fragen zu beantworten und effiziente Lösungen für die Betriebsführung nach der Krise zu erarbeiten, bietet Treugast von der BAFA geförderte Check-ups für betroffene Unternehmen an.

Die für die Hoteliers somit kostenfreien Check-ups umfassen:

- Eine qualifizierte Desktop-Analyse der relevanten Bereiche

- Ein leitfadengestütztes Interview mit dem Hotelier zur Verifizierung des Status Quo

- Konkrete Handlungsempfehlungen zur Ausschöpfung vorhandener Potentiale

- Die Erarbeitung eines Check-up nach Wahl des Hoteliers als:

Paket I: 360-Grad Check-up

- Performance-Vergleich im Marktumfeld und relevanten Wettbewerb

- Preis- und Positionierungs-Analyse

- Desktop-Bewertung des Online- und Offline- Marketingauftritts

- Leitfadengestützte Vertriebs-Analyse

- Performance-Analyse auf Kostenartenebene

- Leitfadengestützte Organisations-Analyse (Einkauf, HR, Controlling, Marketing & Sales, Qualitätsmanagement)

Paket II: GuV-Performance Check-up

- Leitfadengestützte Analyse der Controlling-Strukturen und -Prozesse

- GuV-Benchmarking mit vergleichbaren Hotels auf Kostenstellenebene

- Aktueller Treugast Betriebsvergleich Hotellerie & Gastronomie als Zusatz

Paket III: Revenue Management & Vertriebs-Check-up

- Preis- und Positionierungs-Analyse

- Leitfadengestützte Analyse der Revenue Management & Vertriebsstrukturen

- Analyse der Segmentierung sowie der Ratenstrukturen etc.

- Potentialanalyse für REVPAR-Steigerung

Experten der Treugast stehen für weiterführende Informationen zum jeweiligen Leistungsspektrum zur Verfügung. Anfragen sollten unter Benennung des entsprechenden Check-up-Pakets direkt per Mail an info@treugast.com gerichtet werden.

Informationen zur Förderung

Um den Handlungsspielraum im Mittelstand zu erweitern, wurden die Förderrichtlinien der BAFA für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, mit Wirkung zum 3. April 2020 modifiziert. Betroffene Unternehmen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 Prozent, maximal 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten beantragen. Es handelt sich somit um eine Vollfinanzierung, bei dem der Zuschuss für das Unternehmen zudem liquiditätsschonend direkt durch die BAFA ausgezahlt wird.

www.treugast.de


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