Branchennews | 18.02.2022

Verlängerung der Kurzarbeit beschlossen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Mit der Verlängerung der Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Pandemie beim Kurzarbeitergeld wolle man betroffenen Betriebe weitere Planungssicherheit geben, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil / Foto: BMAS / Dominik Butzmann

Anfang Februar kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil seine Pläne an, die Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen zu verlängern. Einen entsprechenden Beschluss fasste heute der Bundestag.

Somit verlängert sich die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Monate. Da Betriebe, die seit Anfang März 2020 durchgehend in Kurzarbeit sind, die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von derzeit 24 Monaten schon im Februar 2022 ausschöpfen, soll die Verlängerung der Bezugsdauer rückwirkend zum 1. März in Kraft treten.

Zusätzlich werden von den bisherigen pandemiebedingten Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt. Dazu gehören die Anrechnungsfreiheit von Minijobs auf das Kurzarbeitergeld, die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit sowie der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit. Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens zehn Prozent abgesenkt und auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird weiter vollständig verzichtet. Die Sozialversicherungsbeiträge werden den Arbeitgebern nach dem 31. März 2022 weiter zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.

Mit der Fortführung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld wird sichergestellt., dass Beschäftigungsverhältnisse auch im 2. Quartal stabilisiert sowie Arbeitslosigkeit und Insolvenzen vermieden werden können. Hubertus Heil: „Mit der Kurzarbeit haben wir bisher Millionen Arbeitsplätze durch die Pandemie gerettet. Corona wirkt sich aber leider noch negativ aus. Die Beschäftigten und Betriebe der besonders hart getroffenen Branchen, etwa im Veranstaltungs- und Gastronomiebereich, können sich weiter auf den Arbeitsminister verlassen. Wir geben Planungssicherheit und verlängern die beschäftigungssichernde Brücke der Kurzarbeit weiter bis zum 30. Juni 2022. Wir erweitern die Möglichkeiten zur Nutzung von Kurzarbeitergeld von 24 auf bis zu 28 Monate und die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten und siebten Monat. So stellen wir sicher, dass die Beschäftigten ihre Arbeit behalten und die Unternehmen ihre Fachkräfte nicht verlieren, damit sie nach der Pandemie wieder durchstarten können. Das ist vorausschauende Arbeitsmarktpolitik.“

www.bmas.de


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