Verbände Aktuell | 02.11.2021

Anpassung der AGBH und AGBV

Der IHA hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) und für Veranstaltungen (AGBV) an die aktuelle Rechtsprechung angepasst Der IHA hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) und für Veranstaltungen (AGBV) an die aktuelle Rechtsprechung angepasst / Foto: IHA

Der Hotelverband Deutschland (IHA) stellt der Branche seit 1995 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge, Veranstaltungen und Verträge mit Reiseveranstaltern zur Verfügung. Erarbeitet werden diese unverzichtbaren Vertragsgrundlagen vom IHA-Rechtsausschuss, einem Expertengremium aus erfahrenen Fachjuristen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) und für Veranstaltungen (AGBV), die zuletzt 2014 generalüberholt wurden, sind nun turnusmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst worden.

Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes, spricht aus eigener Erfahrung: „Im täglichen Umgang mit Gästen und Kunden sind AGB ein unverzichtbares Werkzeug. Mit ihnen werden generelle Fragen bei Vereinbarungen zwischen Hotels und ihren Gästen beziehungsweise den Vertragsparteien geklärt, so dass für beide Seiten Rechtsklarheit geschaffen wird. Mit unserer turnusmäßigen Aktualisierung verringern wir das Abmahnrisiko und erhöhen so die Rechtssicherheit für unsere Hoteliers.“

Die vom IHA herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das sogenannte Kleingedruckte zu den Verträgen zwischen den Hoteliers und ihren Gästen oder Geschäftspartnern. Die AGB enthalten daher zum Beispiel eine transparente Regelung zur Einbeziehung kommunaler Abgaben oder zur Fixierung wirtschaftlich vertretbarer Stornofristen bei Hotelaufnahmeverträgen. Letztlich enthalten die empfohlenen AGB auch Klauseln, mit denen das Hausrecht im Hotel praxisnah geltend gemacht werden kann. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge mit Reiseveranstaltern werden derzeit überarbeitet und nach Fertigstellung der Branche zur Verfügung gestellt.

Straffung der AGBH und AGBV sowie neue Klauseln ergänzt

Bei der aktuellen Überprüfung wurden die AGBH und AGBV zum einem gestrafft und zum anderen die Klauseln bezüglich Geltungsbereich, Vertragsabschluss, Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Rücktritt des Kunden und des Hotels sowie des Gerichtsstands neu gefasst. Bei den AGBV 6.0 wurden zusätzlich noch Klauseln zum Mindestumsatz sowie zu urheberrechtlich relevanten Vorgängen und behördliche Erlaubnisse beziehungsweise Auflagen aufgenommen.

„Wir empfehlen daher allen IHA-Mitgliedern, die bisher verwendeten AGB aus ihren Vertragsunterlagen, Musterverträgen, Briefen, E-Mail-Vorlagen, Homepage, et cetera zu entfernen und gegen unsere aktuellen Versionen AGBH 8.1 oder AGBV 6.0 auszutauschen,“ erklärt IHA-Geschäftsführer Stefan Dinnendahl.

Die überarbeiteten AGB-Empfehlungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.1) und für Veranstaltungen (AGBV 6.0) sind ab sofort als PDF- und Word-Datei verfügbar und wurden als bewährter Service ins Englische übersetzt. IHA-Mitglieder können die voll-ständig überarbeiteten „AGBH 8.1“ und „AGBV 6.0“ bereits jetzt im Extranet des Hotelverbandes kostenfrei herunterladen. Ebenfalls kann hier auch das Muster eines Hotelaufnahmevertrages heruntergeladen werden. „Eine individuelle Anpassung der AGB ist grundsätzlich möglich, sollte aber nie ohne anwaltlichen Rat vorgenommen werden,“ empfiehlt Dinnendahl.

Nichtmitglieder können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier beziehen. Einzeln kosten die AGB für den Hotelaufnahmevertrag oder für Veranstaltungen je 55 Euro. Im Vorteilspaket sind die beiden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zusammen nur 99 Euro zu erwerben. Weitere Informationen und Packages sind unter www.iha-service.de (für Mitglieder im IHA-Extranet) abrufbar.

www.hotellerie.de


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