Der Hotelverband Deutschland (IHA) warnt vor neuen Bürokratielasten durch die EU-Verpackungsverordnung. Gastronomiebetriebe und Hotels könnten allein wegen ihres Logos auf Verpackungen als Hersteller eingestuft werden.
Nach Auslegung der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) durch die Europäische Kommission könnten Restaurants, Bars, Cafés und Hotels schon allein deshalb als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden, weil sich ihr Name oder Logo auf Verpackungen befindet. Dies würde insbesondere kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes mit umfangreichen zusätzlichen Pflichten belasten, obwohl sie weder die Verpackungen herstellen noch deren technische Gestaltung bestimmen. Der IHA unterstützt daher die gemeinsame Forderung von HOTREC Hospitality Europe, Independent Retail Europe und Euro Coop, die Definition des Begriffs „Hersteller“ umgehend zu korrigieren und Bürokratiebelastungen abzubauen.
„Hotels und Gastronomiebetriebe sind Anwender von Verpackungen, nicht deren Hersteller. Wer lediglich sein Logo auf einer Verpackung anbringt, kann doch nicht automatisch für deren technische Konformität verantwortlich gemacht werden“, kritisiert IHA-Vorsitzender Otto Lindner.
Die von der EU-Kommission aktuell veröffentlichten Leitlinien zur PPWR gehen davon aus, dass Unternehmen mit eigenem Branding auf Verpackungen maßgeblichen Einfluss auf deren Gestaltung und Zusammensetzung ausüben. Diese Annahme entspricht in keiner Weise der betrieblichen Realität. In den meisten Fällen werden Verpackungen von spezialisierten Herstellern entwickelt, produziert und in Verkehr gebracht. Hotels und Gastronomiebetriebe können allenfalls über das äußere Erscheinungsbild, etwa den Aufdruck ihres Logos, entscheiden.
Einstufung mit weitreichenden Folgen
Eine Einstufung als Hersteller hätte weitreichende Folgen: Die Betriebe müssten umfangreiche Anforderungen zu Verpackungsdesign, Dokumentation, Konformitätserklärungen, Berichterstattung sowie zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) erfüllen. Dies würde erhebliche zusätzliche Kosten und Bürokratie verursachen, ohne irgendeinen einen erkennbaren ökologischen Mehrwert zu schaffen.
Zudem besteht die Gefahr unterschiedlicher Auslegungen in den Mitgliedstaaten. Mehrere nationale Behörden haben bereits auf die Notwendigkeit einheitlicher Vorgaben hingewiesen, um Wettbewerbsverzerrungen und eine weitere Fragmentierung des Binnenmarkts zu vermeiden.
Die Verbände fordern deshalb die Europäische Kommission auf, in den Leitlinien und FAQ-Dokumenten eindeutig klarzustellen, dass Gastgewerbe- und Einzelhandelsunternehmen nicht als Hersteller von Verpackungen gelten, wenn sie standardisierte Verpackungen eines tatsächlichen Verpackungsherstellers verwenden und deren technische Gestaltung nicht beeinflussen. Die Verwendung eines eigenen Logos oder Markennamens allein darf hierfür nicht ausschlaggebend sein.
„Die Umweltziele der PPWR müssen wirksam und bürokratiearm umgesetzt werden. Die Wirtschaft braucht Rechtssicherheit und verhältnismäßige Regelungen. Verantwortung muss dort angesiedelt werden, wo tatsächlich über Zusammensetzung und Gestaltung von Verpackungen entschieden wird“, erklärt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.
