Branchennews | 29.07.2020

Urteil zu Sternen auf Google

Recht Gericht Hammer Motivbild: www.pixabay.com

Mit einem Anerkenntnisurteil vom 8. Juli 2020 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass Google ab sofort in Deutschland gelegene Hotels auf seinen Suchergebnisseiten nur noch dann als „X-Sterne-Hotel“ anzeigen darf, wenn dem eine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH zugrunde liegt.

„Dies ist ein Durchbruch für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Darstellung von Hotelangeboten auf der mit Abstand wichtigsten Suchplattform für Hotels im Internet“, erläutert Markus Luthe, Geschäftsführer der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung.

Gegen die bisherige, verwirrende Darstellung von Hotelsternen auf der weltweit dominierenden Suchmaschine hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. „Google speiste seine Sterneangaben aus für den Nutzer nicht nachvollziehbaren Quellen und erklärte auch nicht-klassifizierte Hotels zu ‚Sterne-Hotels‘. Dagegen haben wir uns aus Gründen der Wettbewerbsgerechtigkeit und des Verbraucherschutzes mit Erfolg gewandt“, erklärt Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale.

„Wir tauschen bereits über eine Datenschnittstelle täglich und automatisiert mit Google aus, welche Hotels in Deutschland über eine aktuelle Klassifizierung verfügen, so dass unsererseits korrekte Sterneangaben jederzeit garantiert sind. Alle noch nicht klassifizierten Hotels in Deutschland laden wir unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft ein, einen Klassifizierungsantrag bei der für sie zuständigen regionalen Klassifizierungsgesellschaft zu stellen, um mit Hotelsternen als dem weltweit anerkannten Symbol für Ausstattung und Qualitätsstandard auf der einflussreichsten Suchplattform um Gäste werben zu können“, ergänzt Luthe.

Das Anerkenntnisurteil des Landgericht Berlins bezieht sich auf die Angabe „X-Sterne-Hotel“. Die Einstufung mit durchschnittlichen Sternewerten auf Basis hunderter, subjektiver Nutzerrezensionen ist vom Urteil nicht erfasst.

www.hotelstars.eu


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