Branchennews | 14.06.2018

Unterstützung bei neuer Richtlinie

Am 1. Juli kommt eine Rechtsanpassung auf die Hotellerie zu: die neue Reiserichtlinie / Motivbild: www.pixabay.com

Der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt die Hotellerie mit praxisnahen Produkten und Dienstleistungen bezüglich der neuen Pauschalreiserichtlinie, so dass eine möglichst effiziente und erfolgreiche Vorbereitung erfolgen kann.

Nach der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung im Mai kommt zum 1. Juli 2018 die nächste große Gesetzesanpassung auf die Hotellerie zu: Bis dahin müssen alle Hotelangebote, die mehr beinhalten als eine reine Zimmerbuchung, darauf geprüft werden, ob sie nach Maßgabe des neuen Reiserechts gegebenenfalls eine Pauschalreise darstellen könnten. Hierüber hat der Hotelverband seine Mitglieder nicht nur mittels eines Merkblatts, sondern in den letzten Monaten auch auf einer Roadshow durch Deutschland informiert. „Für die schnelle, rechtskonforme Verwendung im Hotelalltag haben wir nun noch eine Übersicht der notwendigen Musterformblätter des Gesetzgebers erstellt und aufbereitet, die bei Pauschalreisen, Click-Through-Buchungen oder der Vermittlung verbundener Reiseleistungen für die Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten obligatorisch sind“, sagt Otto Lindner, Vorsitzender der IHA.

Arrangements, Pakete, Insolvenzabsicherung, Formblätter, Vermittlung verbundener Reiseleistungen: Die Liste der Begriffe, mit denen sich die Hotellerie im Vorfeld des Inkrafttretens des neuen Reiserechts auseinandersetzen muss, ist lang. Für eine gesetzeskonforme Umsetzung des neuen Reiserechts sind drei Komponenten essentiell: Die korrekte rechtliche Einordnung der Angebote und „Pakete“, der sichere Umgang mit den neuen gesetzlichen Informationspflichten und der Abschluss einer Insolvenzabsicherung, sollten Kundengelder vor Beendigung der Reise angenommen werden. Für alle drei Komponenten hält die IHA Produkte und Dienstleistungen bereit: Das zum kostenlosen Download zur Verfügung stehende Merkblatt informiert über die rechtlichen Voraussetzungen des neuen Reiserechtes und über die sich daraus ergebenden Pflichten. Ebenfalls zum kostenlosen Download bereit stehen nun die Musterformblätter des Gesetzgebers, die bei Pauschalreisen, Click-Through-Buchungen oder der Vermittlung verbundener Reiseleistungen für die Erfüllung der Informationspflichten obligatorisch sind.

Nicht zuletzt hat sich die IHA auch – in Kooperation mit der VGA und HDI Global – für eine praxistaugliche und branchenfreundliche Versicherungslösung für Kundengelder stark gemacht. Mit dem gemeinsam entwickelten Produkt „EasyCert“ steht der Hotellerie eine Lösung zur Verfügung.

www.hotellerie.de


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