Branchennews | 29.10.2020

Touristische Übernachtungen werden verboten

Hotel Zimmer Bett Motivbild: www.pixabay.com

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben am 28. Oktober weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen. Dazu zählt, dass touristische Übernachtungen in Hotels verboten werden. Auch Restaurants, Bars und weitere Betriebe müssen ab dem 2. November schließen.

Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steige die Zahl der Infektionen mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahlreichen Gesundheitsämtern eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beiträgt. Daher ergreife man nun die Maßnahmen.

Im Beschluss heißt es: „Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.“ „Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.“

Weitere Maßnahmen sind umfassende Kontaktbeschränkungen, die Schließung von Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Theatern, Opern und Kinos. Anders als im Frühjahr sollen Schulen und Kitas geöffnet bleiben. 

Alle Maßnahmen seien bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen wollen sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.

Hier geht es zum Beschluss von Bundeskanzlerin und Länderchefs. 


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