Am 10. August 2021 haben die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder neue Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Gelten sollen die neuen Regelungen ab dem 23. August 2021.
Besonders auf Ungeimpfte kommen Einschränkungen zu. So gilt ab dem 23. August ab einem Inzidenzwert von 35 die 3G-Regel (Geimpfte, Genesene, Getestete) für Innenräume – auch für Restaurants und bei Beherbergung (Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts). Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss dann entweder einen höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Schüler.
Allerdings: Ab dem 11. Oktober entfallen die kostenlosen Bürgertests. Sie werden kostenpflichtig. Gratistests soll es weiter für Menschen geben, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Bestehen bleiben soll die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ als wichtige Rechtsgrundlage für diverse Corona-Maßnahmen. Bund und Länder bitten den Bundestag, sie über den 11. September hinaus zu verlängern. Weiterhin gültig bleiben auch die Basisschutzmaßnahmen, wie die AHA-Regel mit der Maskenpflicht in Innenräumen und im öffentlichen Nahverkehr.
Weiterhin sollen die Corona-Wirtschaftshilfen bis zum Ende des Jahres verlängert werden.
Den Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 10. August 2021 im Wortlaut finden Sie hier.