Verbände Aktuell | 30.10.2020

Reaktionen und Forderungen

closed geschlossen Schild Erneut müssen Restaurants und weitere Betriebe ab dem 2. November schließen und dürfen Speisen nur noch zum Mitnehmen anbieten / Motivbild: www.pixabay.com

Die Reaktionen auf die Verkündigung des zweiten Lockdowns für das Gastgewerbe decken alle Facetten ab. „Sie reichen von totaler Verzweiflung, Wut, Unverständnis, Angst über Ratlosigkeit bis hin zu Hoffnung“, sagt Angela Inselkammer, Präsidentin des DEHOGA Bayern.

Inselkammer weiter: „Verzweiflung, weil man alles dafür getan hat, einen erneuten Lockdown zu verhindern: Es wurden ausgeklügelte Hygienekonzepte umgesetzt, Mitarbeiter geschult, auf Gäste verzichtet und viel investiert, zum Beispiel in Lüftungsanlagen – und das alles umsonst, wie sich jetzt herausstellt. Wut, weil der Lockdown ‚light‘ oder ‚soft‘ letztlich ein einseitiger Lockdown ist, der mit dem Gastgewerbe eine Branche trifft, von denen das RKI und alle führenden Wissenschaftler sagen, dass es nicht Infektionstreiber sei und die Maßnahmen auch nicht unbedingt geeignet und verhältnismäßig sind. Angst und Ratlosigkeit, da man nicht weiß, wie und ob es weitergeht. Aber auch Hoffnung dahingehend, dass Betriebe lieber jetzt mit schnellen staatlichen Entschädigungen zusperren, um dann über Weihnachten wieder öffnen zu dürfen.“

„Inhaltlich finden wir die beschlossene Maßnahme weder geeignet noch verhältnismäßig“, so DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert. Dabei handele es sich nicht um eine Selbsteinschätzung des Verbandes, sondern stützt sich auf Fakten des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie der Aussage führender Wissenschaftler. Denn nachdem laut RKI die Ansteckungsquote in Beherbergungsbetrieben bei 2,3 Prozent und in Gaststätten sogar nur bei 0,5 Prozent liegt, lautet dessen Schlussfolgerungen, den Fokus der Maßnahmen auf Unterbrechung von Infektionsketten zwischen privaten Haushalten und in Einrichtungen mit Personen der Risikogruppe zu legen. Hier gelte es, Kontakte zu reduzieren. Auch in der gemeinsamen Erklärung der Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Präsidenten der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft, der LeibnizGemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina sei nicht die Rede von einer Schließung der Gastronomie, sondern lediglich einer Kontrolle der Hygienekonzepte. „Im Gegenteil, die Wissenschaftler fordern explizit, dass die Kontakte in den ungeschützten Bereichen reduziert werden müssen“, erklärt Geppert: „Aus diesem Grund haben wir uns noch gestern in einem offenen Brief an alle Abgeordneten des Bayerischen Landtages gewandt, dem sich alle tourismusrelevanten Verbände und Institutionen angeschlossen haben.“

Unabhängig von der von politischer Seite aus beschlossenen Tatsache, dass gastgewerbliche Betriebe zur Bekämpfung der Pandemie geschlossen werden müssen, sieht sich deshalb das Gastgewerbe als Teil der Lösung und nicht des Problems. Denn es sei unter Experten unstrittig, dass aufgrund der nachweislich funktionierenden Hygienekonzepte, der eingehaltenen Mindestabstände, des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen sowie der Gästeregistrierung gastgewerbliche Betriebe ein Ventil für diejenigen in einem geschützten Umfeld schaffen, die sich sonst im öffentlichen Raum oder privaten Umfeld treffen würden. Geppert: „Diesbezüglich stehen wir für einen Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern bereit, der auch Aspekte einschließen muss, wie es nach dem Lockdown weitergeht. Die Anerkennung von Schnelltests oder bestimmter Lüftungskonzepte sind nur zwei Beispiele, die helfen würden, das Leben mit Corona zu vereinfachen und auch dem Gastgewerbe mehr Möglichkeiten geben würden, als es bisher der Fall war.“

Geppert weiter: „Nun gilt es die Schockstarre zu überwinden, hierfür ist es unerlässlich, schnell Klarheit und Rechtssicherheit zu allen Fragen rund um die angekündigten Entschädigungszahlungen zu bekommen. Am Montag sperren unsere Betriebe zu, bis dahin müssen sie wissen, wie es weitergeht. Die angekündigten Entschädigungsleistungen in Höhe von 75 Prozent des Vorjahresumsatzes müssen für alle Betriebe schnell und unbürokratisch ankommen.“

www.dehoga-bayern.de


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