Die Bundesregierung hat nach langen Stunden der Beratung die neuen Maßnahmen hinsichtlich der Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland bekanntgegeben. Der Lockdown gilt nun bis zum 18. April, weiterhin wurden die Maßnahmen für die Ostertage verschärft.
Osterurlaub oder ein Restaurantbesuch in Deutschland wird weiterhin nicht möglich sein. Da die bisherigen Maßnahmen weiterhin bestehen, gilt das Verbot von touristischen Übernachtungen und die Schließung der Gastronomie. Osterurlaub in Ländern, die kein Risiko- oder Virusvariantengebiet sind, bleibt möglich.
Erweiterte Ruhezeit zu Ostern
Verschärfte Kontakteinschränkungen sowie Gründonnerstag (1. April) und Ostersamstag (3. April) als Ruhetage an Ostern sollen eine Phase der Osterruhe entwickeln. An den insgesamt fünf Tagen soll das Prinzip „Wir bleiben zu Hause“ gelten. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Nur Supermärkte dürfen am Ostersamstag öffnen.
Bund und Länder werden am 12. April 2021 erneut beraten.
Der Beschluss von Bund und Länder vom 22. März im Wortlaut
Anmerkung der Redaktion: Am 24. März 2021 kündigte die Regierung an, die sogenannte "Osterruhe" nicht umzusetzen.